„Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu der Entscheidung der Bundesregierung, den erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Am Mittwoch (14.12.) hat das Bundeskabinett beschlossen, die bestehende Regelung für einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um ein halbes Jahr zu verlängern. Die Regelung, nach der Betriebe unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit beantragen können, soll mindestens noch bis zum 30. Juni 2023 gelten.
Leiharbeitnehmer eingeschlossen
Damit bleibt die Anzahl der Mitarbeiter, die von einem Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf eine Untergrenze von zehn Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens bestehen. Im Normalfall müssen es mindestens ein Drittel der Beschäftigten sein. Auf den Aufbau „negativer Arbeitszeitsalden“ vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird bei der Regelung verzichtet. Auch Leiharbeitnehmer profitieren von der jetzt beschlossenen Verlängerung der erleichterten Kurzarbeiterregelung durch die Bundesregierung.
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