Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach der Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Bei Einreisen aus Hotspots ist sogar sofort bei der Einreise ein negatives Testergebnis fällig.
Das geht aus dem Entwurf der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, welche die Bundesregierung am Mittwoch (13.1.) auf den Weg gebracht hat. Nach der Bearbeitung durch den Bundesrat soll die Neuregelung bereits am 14. Januar in Kraft treten.
Neben den strengen Regelungen für Einreisende aus besonders betroffenen Regionen (Hotspots) müssen auch Einreisende aus Regionen, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, sofort bei der Einreise einen negativen Test vorlegen.
Schutz vor Virus-Mutationen
„Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Wer trotzdem darauf nicht verzichten wolle, müsse sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Der Gesundheitsminister begründet die Maßnahme so: „Virusmutationen sind eine zusätzliche Gefahr für unsere Gesundheit. Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir soweit wie möglich verhindern“.
Einreise-Infos per SMS
Auch für Mobilfunkbetreiber hält die geänderte Einreise-Verordnung eine neue Verpflichtung bereit. Ab dem 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.
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