Der Bundestag hat am Freitag (18.3.) die von den Koalition geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Bei der namentlicher Abstimmung sprachen sich 388 Abgeordnete dafür und 277 dagegen aus. Es gab zwei Enthaltungen.
Der Beschluß erfolgte nur einen Tag vor Ablauf der alten Corona-Regelung. Ab dem 20. März sind die Länder nur noch befugt, bestimmte Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im öffentlichen Personennahverkehr, sowie die Testpflicht in Krankenhäusern, Schulen, Kitas oder Asylbewerberunterkünften. Außerdem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben. Das kann jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden.
Hotspot-Regelung für Krisen
Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen: In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage.
Gültig bis 23. September
Die auf diesen neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen wurden noch am Freitag (18.3.) vom Bundesrat genehmigt und können damit in Kraft treten.
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Quelle: dts, rb