Das sogenannte „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Mittwoch (18.11.) mit 415 Ja-Stimmen gegen 236 Nein-Stimmen verabschiedet, 8 Abgeordnete enthielten sich.
Unter anderem werden nach der Neuregelung im Infektionsschutzgesetz (InfSchG) künftig konkret „besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus“ genannt, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht oder Reiseverbote.
Spahn: Virus ist dynamisch
„Wir wollen weiter gut durch diese Krise kommen. Dafür müssen wir uns immer wieder der Lage anpassen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu am Mittwoch im Bundestag. Das Virus sei dynamisch, man selbst müsse es auch sein. „Daher nun das dritte Bevölkerungsschutzgesetz in neun Monaten, das uns in dynamischer Lage die rechtliche Grundlage gibt mit diesem Virus noch besser umzugehen“, erklärte Spahn vor dem Plenum.
Proteste vor dem Bundestag
Bei der Rede des Gesundheitsministers protestierte die AfD-Fraktion mit Transparenten gegen angebliche Grundrechtsverstöße. Nach einer entsprechenden Aufforderung des Bundestagspräsidenten, Wolfgang Schäuble (CDU), entfernten sie diese wieder. Vor dem Bundestag gab es während der Sitzung heftige Proteste, bei denen die Polizei auch Wasserwerfer einsetzte.
Anzeige
Arbeitsrecht in Zeiten von Corona – ein schneller Überblick
Hier informieren & bestellen > juristische-fachbuchhandlung