Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts stimmten am Freitag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD zu. Die Fraktionen von AfD und FDP stimmten dagegen. Linkspartei und Grüne enthielten sich.
Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Zudem fordert sie von den EU-Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen.
„Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind“, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Novelle mit Besitzstandsregelung
In einem zweiten Schritt werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren. Mit der Novelle wird das Nationale Waffenregister „zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen“ ausgebaut. Zudem wird eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt.
Außerdem werden „bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen“ zu verbotenen Gegenständen erklärt. Für die Eigentümer solcher Gegenstände gilt eine „weitgehende Besitzstandsregelung“.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur