Der Bundestag hat eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition am Mittwoch (21.4.) angenommen. Damit soll Steuervermeidungs-Strategien ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Gesetzesänderung soll, laut Bundesregierung, die missbräuchliche Steuergestaltung bei der Grundsteuer eindämmen. Besonders im Bereich von Immobilientransaktionen werden durch Steuergestaltungen wie „Share Deals“ die Grunderwerbsteuer vermieden. „Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung.
„Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind.“ schreibt die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung.
Zahlreiche Neuerungen
Die Grenze in den Ergänzungstatbeständen wird von von 95 auf 90 Prozent abgesenkt. Zudem sollen ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt und die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe soll darüber hinaus im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen Anwendung finden. Außerdem wird die „Vorbehaltensfrist“ auf 15 Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben.
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