Der Bundestag hat eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag (10.12.) 571 Abgeordnete für die Neuerungen, 80 dagegen, 38 enthielten sich.
Auch die Union stimmte zu, die AfD stimmte dagegen und die Linken enthielten sich. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will aber entgegen der Parteilinie im Bundesrat zustimmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in der Debatte: „Hat sich der medizinische Befund verändert, dann müssen auch die therapeutischen Maßnahmen entsprechend angepasst werden“. Die Politik müsse vorgehen wie Mediziner.
Impfpflicht für medizinisches Personal
Die Änderung sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Für in der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist erneut ein finanzieller Ausgleich vorgesehen.
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Das geänderte Infektionsschutzgesetz enthält nun auch eine Präzisierung der künftig ausgeschlossenen und weiterhin möglichen Schutzvorkehrungen der Länder nach Paragraf 28a IfSG. Demnach sind nun nur noch allgemeine Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und die Untersagung von Übernachtungsangeboten ausgeschlossen.
Weitreichende Schließungen möglich
Möglich ist zukünftig auch, gastronomische Einrichtungen oder Freizeit- und Kultureinrichtungen wie etwa Diskotheken und Clubs zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen. Zum Auslaufen der Feststellung der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hatte die Ampel schon vor der offiziellen Koalitionsbildung im November eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die den Ländern nicht weit genug ging.
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Quelle: dts, rb