Der Bundestag hat einer Reform des Werbeverbots für Abtreibungen zugestimmt. Bei der namentlichen Abstimmung am Donnerstag stimmten 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf bei 277 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.
Der Paragraf 219a StGB wird damit um einen Ausnahmetatbestand ergänzt. Künftig können Ärzte, Kliniken und Einrichtungen auch öffentlich erklären, dass sie Abtreibungen durchführen. Außerdem ist es ihnen erlaubt, Hinweise auf Informationsangebote neutraler Stellen zu geben. Bisher war dies strafbar.
Nach der Gesetzesänderung soll die Bundesärztekammer künftig eine Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen erstellen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Die Auflistung soll auch Angaben über die dabei jeweils angewendeten Methoden enthalten und im Internet veröffentlicht werden.
Die SPD hatte die Reform des Paragrafen 219a StGB über die Strafbarkeit einer Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angestoßen, was von den Unionsparteien allerdings zunächst strikt abgelehnt worden war.
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RB, dts-Nachrichtenagentur