Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition die Einführung eines Rechts auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmer beschlossen.
Mit der Schaffung einer Brückenteilzeit soll unter anderem gegen die sogenannte Teilzeitfalle vorgegangen werden. Laut Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Das soll für ein bis fünf Jahre möglich sein. Voraussetzung ist, dass sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind. Dabei ist der Anspruch nicht an bestimmte Gründe gebunden.
Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Angestellten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Arbeitgeberverbände hatten das Gesetz wegen eines höheren Bürokratieaufwands kritisiert. Das Gesetz zur Brückenteilzeit soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.