Der Bundestag hat am Donnerstag (17.12.) eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. In dem neuen Gesetz wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland noch vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral sein soll.
Dies soll sowohl für den in Deutschland erzeugten Strom als auch für den verbrauchten Strom gelten. Wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, sollen die erneuerbaren Energien im Jahr 2030 mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen. Damit wird das Ziel für das Klimaschutzprogramm 2030 verbindlich festgelegt.
Zuschuss aus der Staatskasse
Es wurden zusätzliche Maßnahmen beschlossen, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. Unter anderem soll die EEG-Umlage künftig teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Kommunen sollen zudem stärker finanziell an den Erträgen neuer Windanlagen beteiligt werden können.
Grüne: Ausbauziel zu niedrig
Die Oppositionsparteien hatten die Reformpläne der Bundesregierung zuletzt teilweise scharf kritisiert. So beklagten unter anderem die Grünen „viel zu niedrige Ausbauziele“ sowie den Aufbau neuer Hürden. Die Bundesregierung habe die Chance, in dieser Wahlperiode noch etwas Bedeutendes für den Klimaschutz zu erreichen, „fahrlässig vergeben“, so die Grünen.
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Bei der EEG-Novellierung stimmten am Donnerstag (17.12.) 357 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. 260 Abgeordnete stimmten dagegen und ein Parlamentarier enthielt sich. Das neue „EEG 2021“ soll das bisher geltende EEG ersetzen. Es wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur