Der Bundestag hat am Donnerstag (18.6.) das Gesetz zur „besseren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ verabschiedet. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von AfD und Linken angenommen, FDP und Grüne enthielten sich.
Der Gesetzesentwurf sieht als zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht für die Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind.
Konkrete Anhaltspunkte erforderlich
Darunter fallen Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Zusätzlich soll das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst werden.
Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.
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