Nach langem Gezerre zwischen SPD und Union hat der Bundestag am Donnerstag (2.7.) die Grundrente auf den Weg gebracht. Die Regierungsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Dagegen stimmten AfD und FDP. Linke und Grüne enthielten sich.
Die Grundrente soll Geringverdiener im Alter finanziell besserstellen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 33 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Grundrentenzuschlag wird in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet. Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden.
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Der Zugang zur Grundrente erfolgt über eine sogenannte Einkommensprüfung. Dabei gelten zunächst monatliche Einkommensfreibeträge. Übersteigt das jeweilige Einkommen diese, soll die Grundrente prozentual gemindert werden.
Hoher Verwaltungsaufwand
Im Vorfeld der Abstimmung hatte es scharfe Kritik, vor allem aus dem Wirtschaftsflügel der Union, gegen den Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium gegeben. Wesentliche Kritikpunkte waren unter anderen der Verwaltungsaufwand sowie die Finanzierung der Grundrente. Ursprünglich war eine Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer geplant gewesen, die aber noch gar nicht existiert. Jetzt sollen die Gelder aus dem Bundeshaushalt kommen – dagegen hatte sich die Union lange gewehrt.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur