Der Bundestag hat das sogenannte „Inflationsausgleichsgesetz“ beschlossen. Bei der Parlamentssitzung am Donnerstag (10.11.) stimmten 581 Abgeordnete für den Gesetzesentwurf. Es gab 35 Gegenstimmen und 75 Enthaltungen.
Die Unionsfraktion hatte im Vorfeld angekündigt, mit den Regierungsparteien stimmen zu wollen. Das Gesetz sieht verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages vor, mit denen die Belastungen durch die hohe Inflation reduziert werden sollen. Der steuerliche Grundfreibetrag soll im kommenden Jahr von derzeit 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht werden. Das Gesetz sieht auch eine Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2023 vor. Die Eltern sollen dann einheitlich 250 Euro monatlich je Kind bekommen.
Abbau der „kalten Progression“
Ab 2024 wird der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro ansteigen. Mit diesem Schritt werde die „steuerliche Freistellung des Existenzminimums“ der Steuerpflichtigen ab 2023 „gewährleistet“, heißt es in dem Gesetz. Darüber hinaus sollen zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs „nach rechts“ verschoben werden. Dies gilt allerdings nicht für den Tarif-Eckwert, ab dem der sogenannte „Reichensteuersatz“ beginnt.