Der Bundestag hat eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. 459 Abgeordnete stimmten am Donnerstag für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. 89 Abgeordnete stimmten dagegen und 105 Parlamentarier enthielten sich.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Diese Pflicht gilt außerdem für Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sollen Bewohner und Mitarbeiter künftig Masern-Impfungen nachweisen.
Bußgeld bis 2500 Euro für Impfmuffel
Ausnahmen sollen für Menschen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, gelten. Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, müssen laut Gesetz künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Zudem sollen Kinder, die nicht geimpft sind, künftig vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden können.
Das neue Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Da für Masern aktuell nur Kombinationsimpfstoffe vorhanden sind, führt der Bundestagsbeschluss de facto auch zu verpflichtenden Impfungen gegen weitere Krankheiten.