Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (20.5.) erwartungsgemäß die von der Bundesregierung vorgelegte Urheberrechtsreform beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen.
Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Alle anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag stimmten dagegen. Damit wird die Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Reform wird die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet.
Jetzt muß das geänderte Urheberrechtsgesetz noch vom Bundesrat bestätigt werden. Dann kann die neue Regelung fristgemäß bis zum 7. Juni in Kraft treten.