Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD die umstrittene Wahlrechtsreform beschlossen. Die Grünen, FDP, AfD und die Linke stimmten am Donnerstag (8.10.) geschlossen gegen den Entwurf der Regierungskoalition.
Die Zahl der Wahlkreise wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 – also nach der nächsten Bundestagswahl – von 299 auf dann 280 reduziert.
Kritiker bemängeln, dass die Wahlrechtsreform den Bundestag kaum verkleinert. Der besteht regulär aus 598 Abgeordneten, ist durch Überhang- und Ausgleichsmandate aber zuletzt auf 709 Mitglieder angewachsen.
Weniger Überhangmandate
Zur „Verminderung der Bundestagsvergrößerung“ soll laut Beschluss „mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen“ und ein weiterer Aufwuchs „auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern“ vermieden werden.