Der Bundestag hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Gesundheitminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.
Das neue Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll den Terminservice zur Vermittlung von Fachärzten ausweiten. Ziel ist es, dass Kassenpatienten schneller Arzttermine bekommen.
Die Terminservicestelle wird künftig über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 ständig erreichbar sein. Einige Facharztgruppen wie zum Beispiel Augenärzte oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen laut Gesetzentwurf mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten. Hausarztpraxen sind dann künftig verpflichtet, mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anzubieten.
Geld für Ärzte aber keine Beitragssteigerung
Die Ärzte sollen für die zusätzlichen Aufwendungen vergütet werden. Aber der Gesundheitsminister beruhigt bei n-tv: „Die Beiträge werden dafür nicht steigen müssen. Wir haben Überschüsse, wir haben Rücklagen. Der Spielraum ist da und den wollen wir nutzen.“ Spahn will mit den hohen Rücklagen gleichzeitig die Beitragszahler entlasten und die Versorgung verbessern.
Vergabe von Arztterminen per App geplant
Spahn plant die Vergabe zukünftig per App zu ermöglichen. „In zwei, drei Jahren werden wir soweit sein, dass das alles auch über eine App funktioniert“, so der Minister weiter, der die Digitalisierung des Gesundheitssystems voranbringen will. „Ab 2021 hat jeder Patient Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Dafür müssen wir Standards setzen und Schnittstellen für die Software in Praxen und Krankenhäusern entwickeln“, so Spahn gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Kritiker zweifelt an Spahns Versorgungsgesetz
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, hat in der Rheinischen Post skeptisch auf das neue TSV-Gesetz reagiert. Er rechnet mit Problemen bei der Umsetzung und hat dabei besonders die zusätzlichen Vergütungen der Ärzte im Blick. Für Baas hat das Gesetz „viele positive Aspekte“, da es „zentrale Problemfelder“ anpackt. Dazu gehörten für ihn die geplante Stärkung der „sprechenden Medizin“, die Erweiterung der Terminservicestellen und die verpflichtende Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte.“ Baas mahnt aber, dass „die Versorgung durch die geplanten Änderungen auch teurer wird.“
Der Chef der Verbraucherzentrale (VZBV), Klaus Müller, bemängelt ein ungelöstes Kernproblem: „In ländlichen Regionen und ärmeren Stadtteilen fehlen Ärzte“, so Müller in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Er fordert: „Hier muss viel stärker als bisher steuernd eingegriffen werden, damit Ärzte dort praktizieren, wo sie gebraucht werden.“
Nach Meinung der Verbraucherschützer bringe das Gesetz zwar eine Vielzahl von Neuerungen für Versicherte und Patienten, aber „über zahlreiche Einzelmaßnahmen geht das Gesetz nun nicht hinaus“, sagt der VZBV-Chef und kritisiert: „Ein nachvollziehbares Gesamtkonzept für eine patientenorientierte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung fehlt.“
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RB, dts-Nachrichtenagentur