Der Bundestag hat eine Verlängerung der „epidemischen Notlage“ in Deutschland beschlossen. 368 Abgeordnete stimmten am Mittwoch (4.3.) für den Gesetzentwurf der Regierung. Es gab 293 Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Heftige Kritik kam von den Liberalen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die mit der Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ eingeführten Regelungen länger gelten. Diese wären sonst Ende des Monats ausgelaufen. Die „epidemische Notlage“ ist die Voraussetzung dafür, dass der Bund im Schnellverfahren Verordnungen zur Pandemiebekämpfung erlassen kann und sie ist die Rechtsgrundlage der Corona-Schutzmaßnahmen. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch weitere Änderungen, wie eine Bestimmung der Impfziele.
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Künftig soll die epidemische Lage alle drei Monate vom Bundestag überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Damit sind die Liberalen nicht einverstanden. Sie bezweifeln zwar nicht die Gefährlichkeit des Virus, doch sie kritisieren die rechtliche Vorgehensweise der Regierung. Dazu erklärte der stellvertretende FDP-Vorsitzende, Wolfgang Kubicki, bei n-tv: „Wir müssen aus der Situation heraus, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in einer Gruppe, die von Verfassungswegen so gar nicht vorgesehen ist, das gesamte öffentliche Leben bestimmen“.
FDP fordert Parlamentsbeteiligung
Schon im Vorfeld der Bundestagssitzung hatte Kubicki angekündigt, dass die FDP-Fraktion einer Verlängerung nicht zustimmen wird: „Die rechtliche Grundlage für die Verordnungsermächtigungen muss weg. Wir brauchen wieder mehr parlamentarische Beteiligung und nicht weniger“. Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, habe darauf hingewiesen, dass wesentliche Freiheitseinschränkungen eines Gesetzes bedürften, nicht einer Verordnung, sagte der Vizepräsident des Deutschen Bundestages in der RTL-Sendung „Frühstart“.
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Quelle: Material dts