Der Bundestag hat den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Das Gesetz wurde am Donnerstagnachmittag (17.3.) mit den Stimmen der Ampel und der Linksfraktion angenommen.
Ziel des Gesetzes ist es, angesichts der extrem gestiegenen Heizkosten, die Empfänger von Wohngeld mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss zu unterstützen. Anspruchsberechtigt sind nach dem Entwurf auch BAföG-Bezieher und Empfänger von Aufstiegsfortbildungsleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
Ampel verdoppelt Zuschuss
Für einzelne Wohngeldberechtigte soll der Zuschuss 270 Euro betragen, beziehungsweise 350 Euro bei zwei bezugsberechtigten Haushaltsmitgliedern. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 230 Euro betragen. Der geplante Zuschuss war, angesichts der rasant steigenden Energiepreise, gegenüber den ursprünglichen Planungen verdoppelt worden.
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