Der Bundestag hat weitere Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Coronakrise für Arbeitnehmer auf den Weg gebracht. Ein entsprechendes Gesetzespaket wurde am Donnerstag (14.5.) mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor.
So sollen Arbeitnehmer, bis Ende des Jahres, ab dem vierten Monat Kurzarbeit 70 Prozent des pauschalierten Nettolohns als Kurzarbeitergeld erhalten (Voraussetzung: mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit). Sollten sie in einem Haushalt mit Kindern leben, erhalten sie 77 Prozent des Nettolohns ab diesem Zeitpunkt.
Befristung bis 31.12.2020
Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer 80 Prozent des Nettolohns (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Zudem sieht das Gesetz eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes I um drei Monate vor, wenn der Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
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