Der Bundestag hat ein „Recht auf schnelles Internet“ gesetzlich verankert. Die dafür erforderliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde am Donnerstag (22.4.) mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen.
Mit der TKG-Novelle wird eine EU-Richtlinie vom 11. Dezember 2018 umgesetzt. Deren Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU zu vereinheitlichen. Die Opposition stimmte gegen das Gesetzesvorhaben.
Was ist schnell ?
Wie genau „schnelles Internet“ definiert werden soll, ist noch unklar. Die Untergrenzen für Download, Upload und Latenz sollen zu einem späteren Zeitpunkt berechnet werden. Verantwortlich sein wird dafür wohl die Bundesnetzagentur. Überlegungen gehen in Richtung von 30 Megabit pro Sekunde.
Anzeige
BUCHTIPP > TKG Kommentar (2021) — mit EU-Änderungen
Hier informieren & bestellen > juristische-fachbuchhandlung
Bürger sollen durch die Novelle einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der „eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ sicherstellt, hieß es von der Bundesregierung. In dem Gesetz wird unter anderem auch auf die Kosten für TV-Kabelverträge für Mieter eingegangen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden.
.
dts, rb