Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. In namentlicher Abstimmung stimmten am Freitag 495 Abgeordnete für die Änderung, 139 Parlamentarier stimmten dagegen. Es gab zehn Enthaltungen.
Damit wurde das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet. Außerdem stimmte der Bundestag einer Änderung des Grundgesetzes zu, die den einzelnen Bundesländern eine eigenständige Gestaltung der Grundsteuer ermöglicht. Die Rechtsänderung war erforderlich geworden, da die Finanzämter den Immobilienwert bisher auf Grundlage veralteter Zahlen berechnet hatten.
Einheitswert ist nicht verfassungsgemäß
Die bisherige Berechnung erfolgte auf der Grundlage des sogenannten „Einheitswertes“. Dieser stammte in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935. Diese Regelung erklärte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 10. April 2018 für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die höchsten deutschen Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende 2019.
Neuregelung gilt erstmals 2025
Die Grundsteuer muß von allen Hauseigentümern bezahlt werden. Bei Mietshäusern kann der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Im Jahr 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Die künftige Höhe der Grundsteuer wird durch die Reform aber nicht festgelegt. Hier haben die Kommunen mit ihrem jeweilig individuell festgelegten „Hebessatz“ das letzte Wort.
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Quelle: rb, dts