Der Bundestag hat am Freitag das Klimaschutzgesetz mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Die Opposition stimmte gegen den Gesetzentwurf. Verbraucherschützer hatten im Vorfeld der Abstimmung auf eine, ihrer Meinung nach, vorliegende „soziale Unwucht“ hingewiesen.
Das Gesetz sieht Emissionsvorgaben für unterschiedliche Wirtschaftsbereiche vor, darunter die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Klimaschutzziele werden hier erstmals gesetzlich festgeschrieben. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Technikfolgenabschätzung hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Zusätzlich wurde über weitere Gesetze zur Umsetzung des Klimaschutzpakets der Bundesregierung abgestimmt.
Dabei ging es um den Einstieg in eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Gebäude und Verkehr ab 2021 und um Änderungen im Steuerrecht. So soll die Mehrwertsteuer für Bahntickets reduziert und die Ticketsteuer auf Flugreisen erhöht werden.
Verbraucherschützer kritisieren „soziale Unwucht“
„Erneut zahlen die Verbraucher mehr als sie zurückbekommen. Wie bereits bei der EEG-Umlage drohen die Verbraucher die Wirtschaft zu subventionieren“, erklärte der Chef des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes, Klaus Müller gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Klimaschutzgesetz ist in seinen Augen „weder klimawirksam noch sozial ausgewogen“. Müller wirft der Bundesregierung vor, auf die falschen Instrumente zu setzen.
„Es wurde nicht die gute Idee eines Klimaschecks mit Pro-Kopf-Rückerstattung gewählt, mit der man gerade Familien zielgenau entlastet hätte. Alle hätten gleich viel zurückbekommen, Besserverdiener mit einem tendenziell höheren CO2-Fußbadruck hätten mehr zahlen müssen“, so der VZBV-Chef. Eine Senkung der Stromsteuer hätte einkommensschwächere Haushalte entlastet. „Stattdessen wurde die Pendlerpauschale gewählt“, kritisiert Müller. Die Bundesregierung habe es sich „hier zu leicht gemacht und die Chance einer sozial ausgewogenen Entlastung vertan.“
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Quelle: rb, dts