Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei einer Versandapotheke oder bei einer Apotheke um die Ecke.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag (29.10.) den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ mit den Stimmen der Großen Koalition und gegen die Stimmen der Opposition. Durch eine zusätzliche „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ sollen Apotheker zukünftig mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen erhalten.
Mehr Geld für Notdienste
Zu diesen „neuen Dienstleistungen“ zählen zum Beispiel die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten. Ärzte können zum Beispiel schwer chronisch kranken Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben.
Mehr Kompetenzen
Außerdem sollen Apotheken nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft mehr Kompetenzen bekommen. Dazu zählt die Durchführung von Grippeimpfungen bei Erwachsenen. Ziel der Maßnahme ist es, dass sich mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen. Regionale Modellprojekte sollen dafür erste Erfahrungen liefern. Die beteiligten Apotheker werden von Ärzten speziell geschult.
Ergänzend wird eine neue Verordnung den Botendienst von Präsenzapotheken stärken. Dieser soll zukünftig nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt sein, sondern grundsätzlich auch auf Kundenwunsch möglich sein.
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