Der Bundestag hat am Donnerstag (2.7.) den zweiten Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Coronakrise auf den Weg gebracht. Im Vorfeld hatte es von Seiten des Bundes der Steuerzahler (BdSt) heftige Kritik an der hohen Neuverschuldung gegeben. Außerdem hatte der Steuerzahlerbund ein Gutachten vorgelegt, welches dem zweiten Nachtragshaushalt verfassungsrechtliche Mängel attestiert.
Der entsprechende Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für den zweiten Nachtragshaushalt wurde am Vormittag im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Die neuen Maßnahmen umfassen mehr als 60 Milliarden Euro für 2020. Schon im März war ein erster Nachtragshaushalt von rund 156 Milliarden Euro beschlossen worden.
Neuverschuldung 217,8 Milliarden Euro
Die Neuverschuldung zur Finanzierung mehrerer Corona-Hilfspakete für das laufende Jahr beläuft sich damit insgesamt auf rund 217,8 Milliarden Euro – wegen Umbuchungen etwas weniger als im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen. Mit den neuen Schulden sollen unter anderem Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung finanziert werden.
Kreditaufnahme für Steuerausfälle
Durch die Corona-Pandemie ausgelöste Steuermindereinnahmen wurden im Nachtragshaushalt durch eine erhöhte Neuverschuldung ausgeglichen. Die steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets hatte der Bundestag bereits am Montag in einer Sondersitzung beschlossen. Am Donnerstag erfolgte die parlamentarische Zustimmung zu weiteren begleitenden Maßnahmen für die Umsetzung des Konkunkturpakets.
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Quelle: rb, dts, BdSt