„Diese Frage hat so einen wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmung von Grundrechten der Betroffenen, dass eine stärkere gesetzliche Regelung erforderlich ist“, sagt Justizminister Marco Buschmann (FDP). Deshalb will der den Impf- und Genesenenstatus wieder gesetzlich festschreiben.
Buschmann: „Dazu haben wir innerhalb der Bundesregierung auch schon Formulierungen vorgeschlagen, mit denen wieder direkt im Gesetz festgelegt werden soll, wer als geimpft oder genesen gilt.“ Der Justizminister wirbt dafür, das Problem rasch zu lösen. „Ich bin zuversichtlich, dass mit der nächsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch diese Regelung zum Genesenenstatus kommen wird“, sagte Buschmann dem Spiegel. Daneben unterstützt der das Vorhaben, die Corona-Schutzmaßnahmen im März weitestgehend auslaufen zu lassen.
Corona-Gefahr bleibt
Eine Corona-Erkrankung wird laut Buschmann in Zukunft eines von vielen Risiken sein. „Wir können keine Gesellschaft der hundertprozentigen Sicherheit für jeden Einzelnen und gegen alles errichten, weil wir sonst die Menschen wahrscheinlich alle in Einzelhaft schicken müssten“, meint Buschmann.
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Aktuell sei nicht mehr mit einer akuten Überlastung des Gesundheitssystems zu rechnen, so der FDP-Politiker. „Wenn diese Gefahr nicht mehr besteht, gibt es auch keine Begründung mehr für flächendeckende, schwerwiegende Grundrechtseingriffe.“ Ähnliches gelte für die aktuellen Vorschriften zur Quarantäne: „Wenn sie medizinisch nicht mehr oder in dem entsprechenden Umfang zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter geboten sind, muss man sie milder gestalten oder aufheben.“
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Quelle: dts, rb