Wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) muß Telegram jetzt zwei Bußgelder in Millionenhöhe bezahlen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ahndet damit Verstöße aus den Jahren 2021 und 2022.
Insgesamt wurden von der Behörde Bußgelder in Höhe von 5,125 Millionen Euro verhängt. Im Einzelnen werden dem sozialen Netzwerk Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorgeworfen. Der erste Verstoß kostet Telegram 4,25 Millionen Euro, beim zweiten Verstoß sind es 875.000 Euro Bußgeld.
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Das BfJ hat, nach eigenen Angaben, seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe sei das nicht gelungen. Im März 2022 veranlasste das Bundesamt deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger. Eine Stellungnahme habe im Anschluss die Vorwürfe nicht entkräftet.
Pflichten der sozialer Dienste
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, Telegram kann Einspruch beim BfJ einlegen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Maßnahme. „Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken tragen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen“, so der FDP-Politiker. „Dazu gehört die Pflicht, Beschwerdesysteme für Meldungen strafbarer Inhalte durch Nutzer einzurichten.“
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Quelle: dts, bo