Laut Medienberichten liegen gegen den seit einer Woche geltenden Teil-Lockdown beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe bereits vier Verfassungsbeschwerden und zwei separate Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor.
Insgesamt wurden in Karlsruhe bisher 518 Verfassungsbeschwerden gegen die von den Ländern beschlossenen Corona-Maßnahmen eingereicht. Von diesen wurden 331 Beschwerden, auf Grund diverser Gründe, nicht weiter verfolgt. Befaßt haben sich die Verfassungsrichter bereits mit 187 Beschwerden und 53 isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
BVerfG: 22 Verfahren anhängig
Es seien 165 Beschwerdeverfahren entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden, teile das Gericht der anfragenden Funke-Mediengruppe mit. 22 Verfahren seien noch anhängig. Die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien alle bereits entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden, so das Gericht.