Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen eine Verurteilung wegen „Containerns“ zurückgewiesen. Ausgangspunkt waren Strafurteile gegen zwei Frauen, die noch brauchbare Lebensmittel aus dem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermaktes entnommen hatten.
Zur Begründung führten die Verfassungsrichter an, dass die beanstandeten Urteile nicht gegen gegen das Willkürverbot verstoßen würden und auch die Beweiswürdigung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.
Eigentumsrecht auch für „Wertloses“
Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, sagen die Karlsruher Richter. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und insbesondere das „Ultima-Ratio-Prinzip“ gebieten, dem Verfassungsgericht zufolge, keine Einschränkung der Strafbarkeit.
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