Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle, wie sie im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz vorgesehen ist, in Teilen für verfassungswidrig erklärt.
In Bayern ist die Polizei dazu ermächtigt, automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen durchzuführen. Dabei wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs von einem verdeckten Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst, kurzzeitig gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert und mit Kennzeichen aus dem Fahndungsbestand abgeglichen
In solchen Kontrollen lägen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt, heißt es in der Begründung der Richter. Die Entscheidung erfolgte bereits am 18. Dezember 2018, wurde aber erst jetzt publik gemacht. Die Richter urteilten: Solche Eingriffe sind nur teilweise gerechtfertigt.
Dem Freistaat Bayern stünde zwar die Gesetzgebungskompetenz zu, derartige Regelungen (Kennzeichenkontrolle) bei der Unterstützung polizeilicher Kontrollstellen zu erlauben. Das sei nicht zu beanstanden. Als Begründung gaben die Verfassungsrichter an, daß die Einrichtung solcher Kontrollstellen eine konkrete Gefahr als Rechtfertigung voraussetzen würde.
Kompetenzwidrig seien die bayerischen Regelungen jedoch, soweit sie Kennzeichenkontrollen unmittelbar zum Grenzschutz erlauben.
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R.B., dts-Nachrichtenagentur