„Ich halte das Denken in Quoten am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für problematisch“, sagt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in einem Pressegespräch. Er sei gegen eine derartige Quote.
Im vergangenen Jahr hatten die Ost-Ministerpräsidenten bei der Suche nach einem Nachfolger für den ausscheidenden Richter Johannes Masing parteiübergreifend gefordert, es müsse ein Richter mit Ost-Biografie gewählt werden. In der Folge setzten sie sich mit ihrer Forderung auch durch.
Herkunft vor Qualifikation ?
Voßkuhle sagte zu dieser Art des Auswahlvefahrens: „Zuerst jemanden mit einer bestimmten Biografie zu suchen und erst dann zu prüfen, ob die erforderlichen Qualifikationsmerkmale auch erfüllt werden, das ist meines Erachtens nicht die richtige Reihenfolge.“
Anzeige
BuchTIPP > Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
>> Topaktueller GG-Kommentar zum Sparpreis von 39 Euro
Jetzt informieren & bestellen > juristische-fachbuchhandlung
Für Voßkuhle ist der Maßstab für die Besetzung eine „herausragende juristische Qualität und die Persönlichkeit der betroffenen Person“. Der Zeit sagte er, das Bundesverfassungsgericht sei „kein Repräsentationsorgan und könnte es angesichts der Vielzahl gesellschaftlich relevanter Gruppen auch gar nicht sein.“ Eine „gewisse Vielfalt der Besetzung“ helfe dem Gericht, sei „sogar unentbehrlich“. Aber das zentrale Auswahlkriterium müsse die besondere Leistungsfähigkeit sein.
.
Quelle: dts