CDU-Mitglieder, die auf sozialen Netzwerken über ihre Partei herziehen, sollen künftig aus der Partei ausgeschlossen werden können. Darüber berät am Dienstag (7.7.) die Satzungskommission der Christdemokraten.
Durch eine entsprechende Änderung der CDU-Parteisatzung soll die bisherige Definition eines „parteischädigenden Verhaltens“ präzisiert werden. In einem solchen Fall drohen dem Parteimitglied eine Verwarnung, die Enthebung von Parteiämtern oder sogar der Ausschluss aus der Partei.
Keine Kritik im Netz
Als parteischädigendes Verhalten werde künftig auch eingeordnet, wenn sich ein Parteimitglied „in sozialen Medien gegen die CDU und ihre Repräsentanten nachdrücklich und fortgesetzt Stellung nimmt und dabei erhebliche Verbreitung erlangt“, heißt es in dem Entwurf für eine Änderung der CDU-Satzung, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
Kein Diener mehrerer Herren
Außerdem gilt dann zukünftig auch als „Parteischädigung“, wenn ein Mitglied „den Namen der Partei für sich oder eine Organisation in der Absicht verwendet, der Partei Schaden zuzufügen“. Dies gelte auch, wenn das Mitglied „andere Parteien finanziell oder in sonstiger Weise in nicht unerheblichem Umfang unterstützt“.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur