Nach einem aktuellen Beschluß der Bundesregierung sollen die anfallenden CO2-Kosten künftig von Vermietern und Mietern gemeinsam getragen werden. Bisher konnten Vermieter diese auf die Mieter abwälzen.
Beide Parteien tragen zukünftig jeweils die Hälfte der anfallenden CO2-Kosten. Im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geforderten Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung auch die Verteilung der CO2-Kosten auf Heizöl und Gas, neu geregelt.
Sozialer Ausgleich
Nach der bisherigen Rechtslage sind die CO2-Kosten ein Bestandteil der Heizkosten und können von den Vermietern uneingeschränkt auf die Mieter abgewälzt werden. Das hatte zu erheblicher Kritik von Seiten der Mieterschützer geführt. Nun haben sich die Regierungsparteien nach längeren Verhandlungen darauf verständigt, in diesem Punkt einen sozialen Ausgleich für die Mieter zu schaffen.
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Hintergrund: Seit dem 1. Januar diesen Jahres wird eine Abgabe von 25 Euro pro emittierter Tonne Kohlenstoffdioxid fällig. Ein Liter Heizöl verteuert sich dadurch um rund acht Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent.
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dts, rb