„Unternehmen, die nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig sind, sollen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Pressegespräch.
Das erforderliche Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen brauche eine tragfähige Grundlage sagte die Ministerin. „Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, sollen bis Ende März 2021 Zeit bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen“, so die SPD-Politikerin.
Glück für sanierungsfähige Firmen
„Darüber hinaus sollen die betroffenen Unternehmen von der Möglichkeit einer präventiven Restrukturierung profitieren können, an der wir mit Hochdruck arbeiten.“ Lambrecht setzt sich für eine „zeitnahe Kabinettsbefassung“ der neuen Regelung ein.
„Die Corona-Pandemie ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht noch nicht ausgestanden. Die weiterhin bestehende Unsicherheit macht auch solchen Unternehmen zu schaffen, bei denen Chancen auf eine dauerhafte Sanierung bestehen“, sagte Lambrecht der Rheinischen Post in Düsseldorf.
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