Noch vor Weihnachten will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf einbringen, der gewerblichen Mietern eine Mietreduktion im Pandemiefall ermöglichen soll. „Das Risiko der Pandemie müssen alle gleichermaßen tragen – auch die Vermieter“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner.
Gewerbemieter könnten dann, nach der gesetzlichen Neuregelung, bei „erheblichen Umsatzrückgängen“ eine Reduzierung der Miete von ihrem Vermieter verlangen. „Wir schaffen für die Gewerbemieter Rechtssicherheit, dass die Corona-Pandemie eine Störung der Geschäftsgrundlage eines Gewerbemietvertrages ist“, sagte Fechner dem Handelblatt und ergänzte: „Das ist eine ganz wichtige Hilfe für die Firmen in schwierigen Zeiten, und deshalb wollen wir diese wichtige Klarstellung nächste Woche im Bundestag beschließen“.
Unklare Rechtslage
Die Klarstellung ist wichtig, da die Rechtslage bei der Frage noch offen ist, inwieweit sich Gewerbemieter, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen durch Corona betroffen sind, auf den Paragrafen 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Mietminderung oder auf den Paragrafen 313 zur „Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen können.
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Gericht als neutrale Instanz
Einen automatischen Anspruch auf Mietminderung soll es aber nicht geben. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dazu: „Notfalls muss gerichtlich festgestellt werden, ob eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann. Damit schnell Rechtssicherheit erzielt wird, möchte ich ebenfalls festschreiben, dass diese Verfahren von den Gerichten beschleunigt behandelt werden.“ Eine solche Regelung sei auch im Sinne der Vermieter, so Lambrecht.
Die SPD-Politikerin möchte ergänzend den Corona-Sonderkündigungschutz für private und gewerbliche Mieter erneuern, der bis zum Juni befristet war. Da konnten auch gewerbliche Mieter nicht gekündigt werden, die ihre Miete pandemiebedingt nicht bezahlen konnte.
Nutzungsausfall durch Lockdown
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) ist bereits an die Fraktionen der Regierungsparteien verschickt worden und soll noch vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht werden. Ziel der Bundesjustizministerin ist ein besserer Schutz der Gewerbemieter im Pandemiefall. „Gewerbetreibende sind in einer besonderen Situation. Ihnen fallen häufig Einnahmen weg, wenn sie durch coronabedingte staatlich angeordnete Beschränkungen die angemieteten Räume gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen“, so Lambrecht gegenüber der Funke-Mediengruppe. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigten, dass sich nur ein Teil der Vermieter als kooperativ erweise.
Viele Vermieter uneinsichtig
Eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) ergab, das viele Vermieter zu einer Mietreduktion nicht bereit sind. Laut Handelsblatt sind zwei von drei Vermietern nicht bereit, ihren Lockdown-geschädigten Gewerbemietern entgegen zu kommen. Entweder lehnten sie Verhandlungen komplett ab (25 Prozent), vertrösteten ihren Vertragspartner auf einen späteren Zeitpunkt (zwölf Prozent) oder die Verhandlungen verliefen ergebnislos (28 Prozent). Nur in gut einem Drittel der Fälle konnten Einzelhändler eine Anpassung der Miete erreichen. Befragt nach ihren Erfahrungen wurden insgesamt 245 Einzelhändler.
Gesetzgeber gefordert
„Der Gesetzgeber muss die Blockadehaltung der Immobilieneigentümer endlich aufbrechen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth, der darauf verweist, das viele Einzelhändler durch die staatlichen Corona-Einschränkungen in existenziellen Schwierigkeiten geraten sind. Grund dafür seien sinkende Kundenfrequenzen und der damit verbundene zurückgehende Umsatz.
Energisch widerspricht Genth Behauptungen von Immobilien-Verbänden, große Teile der Vermieter seien bereit, die „besonderen Risiken der Krisensituation mit ihren Vertragspartnern zu teilen.“ Das sieht HDE-Geschäftsführer Genth völlig anders. Nach seiner Erfahrung wollten die meisten Vermieter diese Risiken bei ihren Mietern abladen. „Natürlich verschärft sich dann auch die Situation zwischen Vermietern und Handelsmietern weiter“, so der HDE-Vertreter.
DMB für „gesetzliche Klarstellung“
Angesichts der fehlenden Einsicht von Seiten der Vermieter hofft der Handelsverband auf Hilfe aus Berlin. Für seinen Hauptgeschäftsführer bedeutet das Gesetzesvorhaben des BMJ eine Hoffnung für viele betroffene Einzelhändler in den Innenstädten. Es sei wichtig, dass sich der Vorschlag von Justizministerin Lambrecht rasch durchsetzt. Dieser Meinung ist auch der Deutsche Mieterbund (DMB). Auch er setzt auf eine gesetzliche Regelung mit Anpassung der Gewerbemieten in Pandemie-Zeiten.
Der Verbandspräsident des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten erklärte dazu: „Wir begrüßen ihr Vorhaben, gesetzlich klarzustellen, dass eine staatlich verordnete Schließung von Geschäftsräumen eine Mietanpassung zur Folge haben kann“. Nur so seien auch Gewerbemieter „effektiv geschützt“, die nicht mit dem Entgegenkommen ihrer Vermieter rechnen können.
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Quelle:Material dts – Handelsblatt