Immer mehr Firmen wollen mit potentiellen Wettbewerbern in der Corona-Krise zusammenarbeiten. Für diese Kooperationen benötigen sie eine Freistellung des Bundeskartellamts. Darin sieht Amtschef Andreas Mundt grundsätzlich auch kein Problem, er warnt aber eindringlich vor Mißbrauch.
Seit Ausbruch der Epidemie haben wir zahlreiche Gespräche mit Unternehmen, Verbänden und der Politik geführt“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem Handelsblatt. Bedenken hat er nicht. „Das Kartellrecht ist hinreichend flexibel, und wenn es gute Grunde für eine notwendige Zusammenarbeit zwischen Unternehmen gibt, dann unterstützen wir diese auch“, sagt Mundt. Dies sei auch schon vor der Coronakrise möglich gewesen.
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In der Coronakrise zeichne sich aber ein „Cluster von Fragestellungen“ ab, bei denen die Behörde die anfragenden Unternehmen unterstützt habe, so Mundt in dem Zeitungsgespräch. Dies seien zum einen Pläne zur Zusammenarbeit bei der Produktion zur Vermeidung von Engpässen, inklusive von Notfallplänen für den Fall, dass Produzenten ausfallen. Zudem kämen Anfragen zur Kooperation bei Themen wie Lagerhaltung und Umverteilung zwischen den Unternehmen, um Lieferengpässe zu vermeiden oder zu beseitigen
Das Kartellrecht ziehe aber gerade in solch schwierigen Zeiten auch eine wichtige Grenze. „Wenn Unternehmen jetzt die Notlage ausnutzen würden, etwa durch Preisabsprachen zu Lasten der Verbraucher oder indem sie ihre Marktmacht missbrauchen, würden wir das konsequent verfolgen“, versichert der Präsident des Bundeskartellamts.
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Quelle: rb, dts