Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Ende Juni auslaufenden Erleichterungen für Mieter, Verbraucher und Darlehensnehmer im Zuge der Coronakrise bis Ende September zu verlängern. Damit werden die seit dem 1. April geltenden Erleichterungen bei regelmäßigen Zahlungen für Grundbedürfnisse weiter gelten.
Damit sind Mieter weiter vor Kündigungen geschützt, falls sie aufgrund der Krise in Zahlungsrückstand geraten. Sie müssen allerdings glaubhaft machen, dass ihre Mietschulden als Auswirkungen der Pandemie entstanden sind und diese später nachzahlen. Bei Energie-, Wasser- oder Telefonrechnungen sowie Verbraucherdarlehen gelten ähnliche Regelungen. Im März hatten Bundesrat und Bundestag diese Ausnahmeregelungen auf den Weg gebracht, um die sozialen Auswirkungen der Krise abzumildern.
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Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, begrüßt die Verlängerung des Mieterschutzes. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk sagte er: „Während der Gesetzgeber notwendige Maßnahmen ergreift, um die Konjunktur zu stützen und die Wirtschaft anzukurbeln, ist es ein richtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter, im privaten Bereich aber auch insbesondere an die Gewerbetreibenden, die unter der Situation der letzten Monate gelitten haben. Die vielen Betroffenen werden nun noch drei weitere Monate davor geschützt, dass sie wegen pandemiebedingten Zahlungsverzugs ihre Wohnung oder Gewerberäume nicht verlieren.“
Lambrecht nutzt Verlängerungsoption
Eigentlich wären die Erleichterungen Ende Juni ausgelaufen. Das im Frühjahr beschlossene Gesetz räumt aber Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Möglichkeit ein, die Ausnahmen per Verordnung zu verlängern. Von dieser Möglichkeit will die Ministerin nun Gebrauch machen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Kreise der Bundesregierung.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur