Die durch Corona befürchtete Pleitewelle ist in der prognostizierten Höhe nicht eingetroffen. Dazu hat auch die, auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie ausgesetzte, Insolvenzantragspflicht ihren Teil beigetragen.
Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Laut aktueller Daten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) gab es im Oktober diesen Jahres mit 625 zwar etwa 10 Prozent mehr Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften als in den Vormonaten August und September, die Zahl liegt aber immer noch um 14 Prozent unter den bereits sehr niedrigen Werten aus dem Vorjahresmonat.
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Im Hinblick auf die kommenden Monate gibt Steffen Müller, der am IWH die Abteilung Strukturwandel und Produktivität und die dort angesiedelte Insolvenzforschung leitet, Entwarnung. „Unsere Frühindikatoren lassen allenfalls einen leichten Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen bis Ende des Jahres erwarten“, so der Experte, der darauf verweist, dass die Zahlen des Leibnitz-Instituts nur geringfügig von den amtlichen Zahlen abweichen, die erst zwei Monate später veröffentlicht werden.
Bei Kleinstinsolvenzen und Selbstständigen sei die Lage jedoch schwieriger einzuschätzen, meint Müller. Grundlage der IWH-Zahlen sind die Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte. Diese verknüpfen sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen.
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Quelle: dts, rb