Der Deutsche Richterbund (DRB) pocht auf die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit bei allen Maßnahmen. „Es gilt fortlaufend zu überprüfen, ob und ab wann weniger tiefe Einschnitte in die Freiheit von Bürgern und Unternehmen möglich sind“, sagt DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn.
Wichtig ist für den Deutrschen Richterbund, dass alle Ausnahmeregelungen „eng befristet sind und jeweils neu legitimiert werden müssen“. Aus Sicht der Richter schreibt das Grundgesetz vor, auch beim Gesundheitsschutz die Verhältnismäßigkeit einzuhalten: „Es ist verfassungsrechtlich geboten, einen wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit möglichst schonenden Mitteln zu erreichen“, sagte Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die von der Verfassung gebotene Verhältnismäßigkeit müsse „bei allen Maßnahmen auch in Krisenzeiten die Leitlinie politischen Handelns bleiben“. Zugleich räumte der DRB-Vertreter aber ein, dass das Recht der Politik angesichts der Unsicherheiten über die Risiken des neuartigen Coronavirus „bei der Wahl der Schutzmaßnahmen aber einen großen Einschätzungsspielraum“ zugestehe.
Quelle: rb, dts
Anzeige
Der Buchtipp > Infektionsschutzgesetz Praktikerkommentar — Auflage 2020
352 Seiten, TWENTYSIX Verlag — hier erfahren Sie mehr > juristische-fachbuchhandlung.de