„Gerichte sind mittlerweile wieder strenger in der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Freiheitseingriffen“, sagt der Verfassungsrechtler Professor Christian Hillgruber, der an der Universität in Bonn lehrt.
Für ihn sind die jüngsten Gerichtsbeschlüsse zur Aufhebung von Corona-Regeln, wie zum Beispiel das Beherbergungsverbot oder der Berliner Sperrstunde, keine Überraschung. „Differenzierende Regelungen sind schwieriger zu rechtfertigen als Totalverbote wie zu Beginn der Coronakrise“, so der Verfassungsexperte, der auch an wesentlichen Kommentierungen des Grundgesetzes mitgewirkt hat.
Während eines Gespräches mit der Bild-Zeitung erläuterte der Bonner Rechtswissenschaftler seinen Standpunkt. Die damaligen Totalverbote hätten zwar tiefer in die Freiheit eingegriffen, aber alle Bürger gleich behandelt. Damit ist für den Verfassungsexperten auch klar, „warum jetzt so viele Regelungen von den Gerichten einkassiert werden“.
Anzeige
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland — Ausgabe 2020
Hier informieren & bestellen > juristische-fachbuchhandlung