Apotheken dürfen Desinfektionsmittel angesichts der Knappheit in Deutschland ab sofort selbst herstellen. Das teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit. Einzelne Regeln der EU-Biozidverordnung, die dem bislang im Weg gestanden hatten, wurden dafür am Mittwoch außer Kraft gesetzt.
Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschand hat die Bundesstelle für Chemikalien nach einem Treffen des Bundesgesundheitsministeriums mit Vertretern von Gesundheitsverbänden eine Allgemeinverfügung „zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ erlassen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßt den Beschluss. „Apotheken können sich nun umgehend daran machen, Desinfektionsmittel herzustellen“, erklärte ein Sprecher der Apothekerverbände. Wichtig sei es nun, die nötigen Grundstoffe (vorwiegend unterschiedliche Alkohole) in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Deshalb stehe man in engem Kontakt mit dem pharmazeutischen Großhandel, so der ABDA-Sprecher.
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