Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage erhalten. Sie müssen deshalb keine Arztpraxis aufsuchen. Diese Regelung ist zunächst auf vier Wochen befristet.
Diese Regelung betrifft Patienten, „die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen“, heißt es in einer gemeinsamen Verlautbarung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vierwöchige Sonderregelung
Diese Vereinbarung gelte „ab sofort und zunächst für vier Wochen“. Mit diesem Schritt unterstütze „die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen“, so der GKV-Spitzenverband. Das teilten die beiden Verbände am Montagnachmittag (9.3.) in Berlin mit.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
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