Steuern leben ewig. Jetzt endete zwar das Branntweinmonopol, aber nicht die Branntweinsteuer. Sie lebt unter neuem Namen als Alkoholsteuer weiter. Nur das staatliche Branntweinmonopol ist endgültig Geschichte.
Als Branntwein wird jeder destillierte Ethylalkohol, unabhängig davon aus welchem Rohstoff er hergestellt wurde, bezeichnet. Verwendet wird Branntwein nicht nur bei der Lebensmittelherstellung, sondern auch für die Herstellung von Arzneimitteln und in der Kosmetikindustrie. Die bisherigen Mitarbeiter in der bisherigen Bundesmonopolverwaltung müssen jetzt umschulen. Arbeitslos werden sie mit Sicherheit nicht.
Das Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 regelte als sogenanntes Doppelgesetz auch die Branntweinsteuer. Jetzt endete nach bald 100 Jahren das Branntweinmonopol. Mit dem Branntweinmonopolabschaffungsgesetz vom 21. Juni 2013, wurde gleichzeitig im Artikel 2 das „Alkoholsteuergesetz“ vom Bundestag verabschiedet. Das Ende des Branntweinmonopols war aber nicht auch das Ende der Branntweinsteuer. Sie lebt unter dem neuen Namen „Alkoholsteuer“, eine Verbrauchsteuer auf Spirituosen, weiter.
Dem Branntweinmonopol kommt die Daseinsberechtigung abhanden
Der Sinn des Branntweinmonopols und der Branntweinsteuer waren hohe Erträge für den Staat. Dieser Sinn war im Laufe der Jahre beim Branntwein abhandengekommen. Seit der einheitlichen EU-Einfuhrlizenzregelung für Agraralkohol, darf Branntwein aus anderen EU-Ländern bei der Einfuhr nicht mehr mit einer Abgabe belastet werden. Der preiswertere Alkohol aus den anderen Mitgliedstaaten verursachte Umsatzrückgänge beim Verkauf des teureren deutschen Branntweins durch die Bundesmonopolverwaltung.
Statt Einnahmen hohe Zuschüsse
Grund der höheren deutschen Preise war das Branntweinmonopol, welches den Erzeugern im Gegenzug gegen die Ablieferungspflicht feste Preise garantierte. Im Ergebnis erzielte das Branntweinmonopol für den Fiskus nun keinen Überschuss mehr, sondern verursachte Verluste von rund 80 Millionen Euro pro Jahr. So hoch waren die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an die deutschen Branntweinhersteller. Dazu kamen noch die Sach- und Personalkosten für die Verwaltung des Monopols.
Kleine Erzeuger zukünftig auf sich allein gestellt
Um die jährlichen Verluste durch das Branntweinmonopol zu verringern, hatte der Deutsche Bundestag bereits im Jahr 1999 das Ausscheiden der gewerblichen Verschlussbrennereien aus dem Monopol beschlossen. Durch diese Maßnahme reduzierten sich die Verluste für den Bundeshaushalt auf zuletzt 40 Millionen Euro jährlich. Jetzt ist auch für die kleinen Erzeuger Schluss. Dabei handelt es sich um ca. 550 landwirtschaftliche Brennereien, die Rohalkohol aus Obst, Getreide oder Kartoffeln erzeugen. Diese kleinen Brennereien können auch künftig Alkohol brennen, müssen ihn aber in Zukunft selbst vermarkten.
Ende einer versteckten Subvention
Für viele kleinere Landwirte ist Schnapsbrennen eine zusätzliche Einnahmequelle. Kleinbrenner mit eigenem Brennrecht konnten bis zu 300 Liter Alkohol pro Jahr an den Staat abliefern und erhielten dafür 3,50 Euro pro Liter. Faktisch war das Branntweinmonopol im Laufe der Jahre zu einem Beihilfesystem für Landwirte geworden. Produktionsbezogene Beihilfen sind aber nach den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union verboten. So endete mit dem Jahr 2017 auch die Geschichte eines fast 100-jährigen staatlichen Branntweinmonopols.
Die lesenswerte Historie des deutschen Branntweinmonopols finden Sie auf Zoll Online