“Die App ist aus der Datenschutz-Perspektive in Ordnung. Man kann sie sich guten Gewissens herunterladen,“ sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann. Doch sie sollte „nicht zur Dauerlösung werden.“
„Die ursprünglichen Pläne zur Corona-Warn-App waren aus Datenschutz-Sicht furchterregend“, meint Jurist Kugelmann. Er verbucht es als „großen Erfolg“ für die Datenschützer, dass die App nun datenschutzkonform konzipiert wurde. Die Kontaktdaten würden anonymisiert und nach zwei Wochen gelöscht. Standortdaten werden von der App nicht gespeichert.
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„Das Herunterladen und das Nutzen der App ist freiwillig, und die gesammelten Daten werden dezentral auf den einzelnen Smartphones gespeichert. Diese beiden Prinzipien haben aus Datenschutz-Sicht eine immens große Bedeutung“, erklärt der Datenschützer, der auch zu einer Anti-Virus-Software rät, um die sensiblen Covid 19-Daten vor Hackern zu schützen.
Corona-App als Zutrittsberechtigung?
Für Kugelmann ist es wichtig, dass das Freiwilligkeits-Prinzip der App nicht ausgehöhlt wird. Es dürfe nicht passieren, dass Gaststättenbetreiber, Konzertveranstalter oder private Busunternehmer irgendwann sagen: ‚Wir akzeptieren nur Kunden und Gäste, die die App heruntergeladen haben‘.“
Rechtsstaatlichen Rahmen wahren
Nach Ansicht des Hochschullehrers für öffentliches Recht werden mit der aktuellen Corona-App die Freiheitsrechte der Bürger gewahrt. Dazu sagt Kugelmann: „Auch während der Pandemie dürfen wir nicht vorschnell Freiheitsrechte aufgeben, erst recht nicht, wenn es dem effektiven Gesundheitsschutz gar nicht dient oder nicht angemessen ist.“ Deshalb sei es auch wichtig, dass die App nach dem Sieg über die Corona-Pandemie der Vergangenheit angehört und nicht mehr auf den Smartphones aktiv ist.
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Quelle: PM LfDI