Im Rahmen des europäischen Datenschutztages (28.1.) äußerte sich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Dieter Kugelmann, kritisch zu der beliebten „Clubhouse“-App und erläuterte zukünftige Herausforderungen für den Datenschutz.
Mit Blick auf die neue App „Clubhouse“ sagt Professor Kugelmann: „Nach ersten Erkenntnissen ist die US-App aus Datenschutzperspektive höchst problematisch und verstößt wahrscheinlich gegen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Sie verlangt beispielsweise, dass Nutzerinnen und Nutzer die auf ihrem Gerät gespeicherten Kontaktdaten anderer Personen zur Verfügung stellen, ohne dass diese dem zustimmen müssten.“
Clubhouse-App undurchsichtig
So bemängelt der Datenschützer mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung durch die Clubhouse-App. Es sei nicht erkennbar, welche Daten die App dauerhaft speichert und wie mitgeschnittene Gespräche zukünftig genutzt werden. „Man weiß als Nutzer nicht, was mit den Daten genau passiert. Allein schon aus diesen Gründen kann ich […] nur empfehlen, die App nicht herunterzuladen und nicht zu verwenden“, sagt Kugelmann.
EU-Datenschutz hat hohes Niveau
Der rheinland-pfälzische Datenschützer zeigte sich am europäischen Datenschutztag insgesamt zufrieden mit dem bisher Erreichten. Für Kugelmann ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das „weltweit beste Datenschutzregime“. Nach seiner Meinung liegen die EU- Datenschutz-Standards auf einem hohem Niveau und „die Kooperation der europäischen Datenschutz-Wächter funktioniert immer besser.“
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Doch immer wieder würden neue datenschutzrechtliche Herausforderungen auftauchen. Kugelmann illustrierte das an einem Beispiel aus den USA. „Vor wenigen Tagen verbreitete sich die Meldung, dass der neue US-Präsident Joe Biden sein „Peloton“-Trainingsgerät womöglich nicht mit in das Weiße Haus nehmen dürfe. Die vorinstallierten Kameras und Mikrofone seien ein Datenschutzrisiko.“
Fitness-Gerät hört mit
Das Beispiel zeigt, nach Meinung Kugelmanns, dass High Tech-Fitness-Geräte zu einem Datenschutzproblem werden können. Bei verschiedenen Herstellern sei unklar, welche Daten gespeichert, genutzt und wohin sie übermittelt werden, sagt der Datenschutzexperte. Er sieht die Gefahr, dass besonders sensible Gesundheitsdaten in die falschen Hände gelangen könnten.
Beim Kauf Datenschutz prüfen
Als Landesdatenschutzbeauftragter hat Kugelmann auch die praktische Seite im Blick. So bemängelt er, das häufig die Information fehlen würde , wer verantwortlich ist und bei wem man seine Rechte geltend machen kann. Er sieht auch den Nutzer gefordert: „Jeder und jede sollte bei Anschaffungen und Nutzungen prüfen, ob sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung respektiert wird.“
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Hintergrund
Der Europäische Datenschutztag wird seit 2006 durch den Europarat jährlich am 28. Januar begangen. In diesem Jahr feiert die Datenschutzkonvention des Europarats ihren 40. Geburtstag. Die Konvention war der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und Vorbild für eine Vielzahl von datenschutzrechtlicher Regelungen.
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Quelle: PM RLP-Datenschutzbeauftragter v. 27.1.2021