Der Verband der Familienunternehmen fordert die Abschaltung des neuen Online-Handelsregisters. Dort seien auch persönliche Daten wie der private Wohnorte von Unternehmern, Geburtsdaten von Inhabern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten, Angaben zu Beteiligungen und eingescannte Unterschriften abrufbar.
Jeder könne diese Daten kostenlos und ohne Registrierung einsehen. „Solange sämtliche hinterlegte Daten nicht auf Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung bewertet wurden, ist das Portal vom Netz zu nehmen“, fordert der Präsident des Verbandes „Die Familienunternehmer“, Reinhold von Eben-Worlée, im Handelsblatt. Es bedürfe dringend einer Meldestelle, an die sich die Betroffenen wenden könnten, um ausgewählte Einträge aus ihrem Register sperren zu lassen.
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„Erst dann darf das Portal wieder online gehen“, sagt von Eben-Worlée. Der Umgang des Staates mit personenbezogenen Daten sei „an Naivität und Unbedarftheit“ kaum zu überbieten. Zwar sei das Register seit jeher öffentlich und Dokumente könnten beim zuständigen Registergericht vor Ort abgefragt und auch kopiert werden. Aber es seien nur die Daten der ansässigen Unternehmen verfügbar! Möglich war seit 2007 auch eine Online-Nutzung des Handelsregisters, das aber nur mit Nutzerregistrierung und einer Abrufgebühr.
Gratis-Download persönlicher Daten
Durch das Gesetz, mit dem die EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) umgesetzt wird, können seit dem 1. August Einträge und Dokumente des Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters „barrierefrei“ und kostenlos abgefragt und heruntergeladen werden. Für die Unternehmerin Eva Vesterling ist das ein Unding. Sie sagte der Zeitung: „Das macht fassungslos und zornig.“ Kriminelle könnten die Daten für ihre Machenschaften nutzen. Dabei drohe nicht nur finanzieller Schaden für die Unternehmen. Schlimmstenfalls sei Leib und Leben in Gefahr, auch von Angehörigen. „Der Staat liefert uns einfach aus“, so die Unternehmerin.
BMJ: Nachsorge statt Vorsorge
Das Bundesjustizministerium (BMJ) teilte auf eine Anfrage mit: „Das Anliegen des Datenschutzes und Sorgen vor einem Missbrauch von Daten nehmen wir ernst und prüfen gegenwärtig, ob und wie die Angabe personenbezogener Daten in zum Handelsregister eingereichten Dokumenten reduziert werden kann.“
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Quelle: dts, bo