Seit 2006 findet jährlich am 28. Januar der europäische „Datenschutztag“ statt. Aus diesem Anlass veranstaltet die Vertretung der EU-Kommission in Berlin zusammen mit der Datenschutzkonferenz eine Tagung mit dem Thema „Künstliche Intelligenz – zwischen Förderung und Bändigung“.
In der Vertretung der deutschen EU-Kommission in Berlin diskutieren Datenschutzexperten beim 14. Datenschutztag 2020 über die Möglichkeiten und Risiken der Künstlichen Intelligenz (KI). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Professor Dr. Dieter Kugelmann, schreibt dazu in seiner Einladung: „Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Dies gilt in der Bundesrepublik Deutschland, aber selbstverständlich darüber hinaus in Europa.“
Wahrung der Grundrechte als staatliche Aufgabe
Bei der Veranstaltung in Berlin versuchen Politiker, Datenschutzexperten und Juristen Antworten auf die vielen Fragen zu finden, die sich bei der künstlichen Intelligenz stellen. Die Ausgangslage der Diskussion hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftrage so formuliert: „Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Dies gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden.“
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Hintergrund: Der Termin des „Datenschutztages“ erinnert an das „Übereinkommen 108“ des Europarats zum Datenschutz, welches an diesem Tag unterzeichnet wurde. An diesem Tag organisieren Regierungen, Parlamente und nationale Datenschutzbehörden Veranstaltungen zur Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre. Dieses europäische Übereinkommen ist international der einzige derartige Vertrag. Er wird regelmäßig überarbeitet, um ihn den aktuellen Erfordernissen des Datenschutzes anzupassen.
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Quellen: datenschutz rlp, EU-Rat