Zwei Jahre nach dem Manipulationsskandal beim Autopreis „Gelber Engel“ hat sich der Automobilverein ADAC bei seiner Hauptversammlung am 7. Mai in Lübeck reformiert und ist damit möglichen juristischen Komplikationen zuvorgekommen. So prüft das Registergericht München momentan, ob der ADAC seinen Vereinsstatus mit Steuervorteilen noch zu Recht hat.
Das Vereinsrecht ist ein weites Feld, aber auch dieses Feld hat Grenzen. Das musste Deutschlands größter Verein, der ADAC, beim Manipulationsskandal vor zwei Jahren und den damit verbundenen Vorwürfen erfahren. Die Vereinsverantwortlichen haben für das Problem eine innovative juristische Lösung gefunden. Mit dem sogenannten „Drei-Säulen-Modell“ will der ADAC seine Zukunft als Verein (und die damit verbundenen Vorteile!) auch in Zukunft sicherstellen. Das neue Konzept wurde von den 221 Delegierten mit großer Mehrheit angenommen.
Bei dem jetzt in Lübeck verabschiedeten „Drei-Säulen-Modell“ werden die Aktivitäten in einen Verein, eine Aktiengesellschaft und eine Stiftung aufgeteilt. Vereinsaktivitäten und kommerzielle Aktivitäten werden getrennt. Die ursprünglichen Kernkompetenz des ADAC, Pannenhilfe und Beratung der Mitglieder, bleiben vereinsrechtlich organisiert, kommerzielle Aktivitäten werden in eine Kapitalgesellschaft überführt. Die Luftrettung wird als Stiftung weitergeführt.
Was können kleinere Vereine vom großen ADAC lernen?
Sie sollten kommerziellen Aktivitäten nicht als Verein durchführen, sondern als Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgliedern und das am besten noch bevor Justitia sich auf den Weg zum Finanzamt macht um die vereinsrechtlichen Steuerprivilegien in die Waagschale zu legen. Außerdem sollten sie sich rechtzeitig über juristische und steuerliche Folgen ihrer diversen Aktivitäten informieren. Insbesondere den Vereinsvorständen droht an dieser Stelle Ungemach, können Sie doch bei Gesetzesverstößen persönlich haftbar gemacht werden.