Nach einem aktuellen EuGH-Urteil dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Aber die Justizminister halten an ihrem Weisungsrecht fest.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) reagiert gelassen: „Künftig werden auch EU-Haftbefehle durch Richter zu erlassen sein“, erklärt ein Pressesprecher gegenüber dem Handelsblatt. Das Ministerium sieht keinen Bedarf für eine Rechtsänderung.
Auch die Bundesländer sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten. Während der Justizministerkonferenz, Ende letzter Woche in Lübeck, hatten sich die Justizminister kurz mit dem Thema befasst.
Weisungsrecht verfassungsrechtlich notwendig
Auf Anfrage der Zeitung teilt das Bayerische Staatsministeriums der Justiz mit: „Das Weisungsrecht ist verfassungsrechtlich notwendig, weil nach dem Grundgesetz jede staatlich ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation bedarf.“ In Deutschland ist es gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein EU-Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung eines Landesjustizministers ausgestellt wird. Die ausstellende Behörde handelt aber völlig unabhängig.
Nur Richter dürfen künftig EU-Haftbefehle erlassen
„Der einzige konkrete Handlungsbedarf, der sich aus dem Urteil ergibt, liegt darin, die Wirksamkeit Europäischer Haftbefehle sicherzustellen, indem diese künftig von Richterinnen und Richtern erlassen werden“, stellt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) gegenüber dem Handelsblatt klar. Mehr sei nicht zu veranlassen, meint der Minister.
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Quelle: rb, dts