Die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist rechtlich einwandfrei. Der Beitrag ist keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstößt nicht gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter heute in Luxemburg.
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag eine wichtige Einnahmequelle. Das Landgericht in Tübingen hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Das Landgericht vertrat die Ansicht, dass die Abgabe pro Haushalt eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems darstellt und aus diesem Grund der EU-Kommission hätte mitgeteilt werden müssen. Außerdem sei das Beitragsaufkommen seitdem deutlich gestiegen.
Viele Klagen gegen Pauschalgebühr
Vorausgegangen waren immer mehr Klagen von Verbrauchern,aber auch von Unternehmen, gegen den seit dem 1.1.2013 geltenden neuen Rundfunkbeitrag. Dieser hat die alte Rundfunkgebühr ersetzt, die an den Besitz eines Fernseh- oder Radiogerätes gebunden war. Der neue Rundfunkbeitrag ist vom Besitz eines Empfangsgerätes unabhängig und gilt pauschal pro Haushalt.
BVerfG sieht auch keine Probleme
Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung der Tatsache Rechnung getragen, daß TV- und Rundfunkempfang heute auch auf vielen digitalen Geräten möglich ist. Aktuell liegt die Gebühr bei 17,50 Euro/Monat. Wohnen mehrere Personen zusammen ist nur einmal ein Beitrag fällig.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hatte den Rundfunkbeitrag bereits im Juli für verfassungsgemäß erklärt.